AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftsbereichs „Werbetechnik“

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern („Kunden“) die ihren Sitz/Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie gelten ausschließlich; allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir Ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Sie können auf unserer Internetpräsenz (http://www.bka-druck.de) heruntergeladen werden. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher, werden ihm diese AGB mit unserem Angebot übersandt bzw. übergeben.

Angebote, Preise und Leistungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die von uns genannten Preise werden netto, d. h. ohne Angabe der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer, abgegeben. Unsere Angebote stehen unter dem Vorbehalt, dass die für die Angebotserstellung seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Daten unverändert bleiben. Externe Dienstleistungen, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind, wie insbesondere rechtschreibliche, stilistische, grammatikalische und inhaltliche Verbesserungen von Texten und auch Übersetzungen werden zusätzlich berechnet. Die von uns genannten Preise gelten ab Werk. Kosten im Zusammenhang mit der Versendung werden gesondert in Rechnung gestellt. Dieses gilt auch für Kosten, die von dem Vertragspartner dadurch verursacht werden, dass er bei geringfügigen Abweichungen von Vorlagen die Neuauflage von Proofs und Probedrucken veranlasst. Alle uns überlassenen Daten und Muster sind als Kopien auszuhändigen. Bei der Vorlage von Originalen beschränkt sich unsere Haftung für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kosten für die Bearbeitung, Korrektur und sonstige Änderungen von Mustern, Skizzen und Daten werden gesondert in Rechnung gestellt. Nach Zusendung eines Korrekturabzuges sind binnen zwei Wochen ab Zugang bei dem Kunden Änderungswünsche mitzuteilen. Gibt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes keine Erklärung ab, können wir ihm die durch die Erstellung des Korrekturabzuges entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Darauf wird der Kunde bei Vertragsabschluss hingewiesen. Alle Änderungen des ersten Korrekturabzuges sind gesondert zu vergüten, soweit notwendige Änderungen nicht durch unser Verschulden veranlasst sind.

Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sie hat stets schriftlich zu erfolgen. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, kommt der Vertrag durch die Annahme unseres Angebotes durch den Kunden zustande.

Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung zu leisten. Skonto wird, sofern nicht anders vereinbart, nicht gewährt. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten, oder wurde von uns anerkannt. Handelsvertreter, Reisende, Monteure und Fahrer sind nur gegen Vorlage einer Vollmacht dazu berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

Lieferbedingungen
Die Lieferzeit ergibt sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen und Obliegenheiten vereinbarungsgemäß nachkommt. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten. Fixe Liefertermine bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Bei Verzögerung der Auslieferung ist eine angemessenen Nachfrist für die Bewirkung der Leistung zu setzen, bevor ein Rücktritt durch den Kunden erfolgen kann. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die wir nicht beeinflussen können wie Streik, Aussperrungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten sowie in allen sonstigen Fällen höherer Gewalt. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände bei Zulieferbetrieben von uns entstehen und es deshalb zu einer Verzögerung kommt. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Montagetätigkeiten
Wird von uns gelieferte Ware entweder durch uns oder durch Dritte montiert, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eventuell notwendige Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden. Werden diese nicht erteilt, bleibt die Wirksamkeit des uns erteilten Auftrages hiervon unberührt. Sind für Montagetätigkeiten statische Berechnungen notwendig, sind diese von dem Kunden auf dessen Kosten zu veranlassen. Von uns mitgeteilte Angebote für Montagearbeiten sind freibleibend und können sich erhöhen, wenn die Durchführung der Montagearbeiten am Montageort aufgrund äußerer Umstände behindert wird. Dies gilt nicht, wenn etwaige Verzögerungen unserem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.

Versand, Gefahrübergang
Die Art der Versendung wird durch den Kunden bestimmt. Mit Verlassen unseres Betriebs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf diesen über, spätestens jedoch mit Übergabe an den Kunden. Eine Versicherung der versendeten Ware erfolgt nur auf Veranlassung des Kunden. Etwaig hiermit verbundene Kosten trägt der Kunde.

Produktionsfreigabe, Rügepflicht
Mit der Produktionsfreigabe gemäß des Korrekturabzuges durch den Kunden geht die Gefahr der fehlerhaften Erstellung auf diesen über, soweit die Erstellung auf dem Korrekturabzug beruht. Ausgeschlossen hiervon sind die Mängel an der gefertigten Ware, die dadurch entstehen, dass erst im laufenden Produktionsprozess erkennbar wird, dass eine Herstellung gemäß des Korrekturabzuges nicht möglich ist. Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Fehlerhaftigkeit der Ware unverzüglich zu rügen. Anderenfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß genehmigt.

Mängelansprüche
Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Bei berechtigten Mängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Anderes gilt nur bei entsprechender ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung. Dieses Wahlrecht entfällt, falls es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Erst im Falle einer endgültig fehlgeschlagenen Nachbesserung oder nach Ablauf einer für die Nachbesserung vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Nachbesserung, steht dem Kunden das Recht zu, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

Sonstige Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Werden uns von dem Kunden Materialien zur Verfügung gestellt, die durch uns zu bearbeiten sind, haften wir für Schäden an diesen nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Üblicherweise eintretende Beschädigungen stellen keinen Mangel oder Schaden dar. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% berechtigen nicht zur Mängelrüge, es sei denn, die Abweichung von der vereinbarten Leistung ist unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen unzumutbar. Vorgelegte Muster gelten als Durchschnittsproben, insbesondere bei Nachbestellungen und Nachlieferungen. Farben aus Farbtabellen nach RAL, HKS oder PANTONE oder ähnlich sind Annäherungswerte. Farbabweichungen, die druck-, material- oder sonst wie herstellungsbedingt entstehen, stellen keinen Mangel dar. Eine Folierung von Fahrzeugen erfolgt nur, wenn das Fahrzeug gereinigt und mit unversiegelter Oberfläche zur Verfügung gestellt wird. Ist diese nicht erfolgt, sind wir berechtigt, das Fahrzeug durch Dritte reinigen zu lassen. Hiermit verbundene Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Bei der Folierung von Fahrzeugen können Überlappungen verschiedener Folien auftreten, obgleich wir bemüht sind, dieses zu vermeiden. Soweit das gesamte Erscheinungsbild der Folierung durch die Überlappungen nicht beeinträchtigt wird, stellt dieses keinen Mangel dar. Der Kunde hat auf besondere Eigenschaften der Oberflächen bei Fahrzeugen hinzuweisen, insbesondere auf nachträglich erfolgte Lackierungen, auch bezogen auf Kunststoffoberflächen. Bei der Entfernung von Folienbeschichtungen beschränkt sich unsere Haftung für Schäden an dem Fahrzeug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt für die Entfernung von durch uns angebrachten Folierungen sowie auch für die Entfernung von durch Dritte angebrachte Folierungen. Beruhen Schäden an der hergestellten Ware auf fehlerhafte Pflege oder Wäsche durch den Kunden, so stellt dieses keinen Mangel dar. Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die aus den vorstehenden Sätzen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzung durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Textilveredelung
Durch die Veredlung wird die Waschbarkeit von Textilien zum Teil verringert. Reklamationen, die auf Mängel aufgrund fehlerhafter Pflege oder falsches Waschen durch den Kunden zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt und stellen keinen Mangel dar. Für kundenseitig gelieferte Textilien beschränkt sich unsere Haftung auf die Haltbarkeit und Unversehrtheit der Textilien auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Üblicherweise mit der Veredlung einhergehende Beeinträchtigungen der Textilien stellen keinen Mangel oder Schaden dar. Die Farb- und Größenangaben der verschiedenen Hersteller unterliegen keiner einheitlichen Norm und weichen voneinander ab. Reklamationen aufgrund kundenseitiger Vorstellungen von Farbe, Größe und Schnitt werden aufgrund der bestehenden Toleranzen von uns nicht anerkannt. Dieses gilt auch für Farbangaben in Printkatalogen, die druckbedingt nicht den tatsächlichen Farben von Textilien entsprechen können. Unveredelte Mustertextilien werden dem Kunden , sofern Lieferanten diese nicht vom Umtausch ausgeschlossen haben, auf Wunsch kostenfrei zur Ansicht zur Verfügung gestellt. Werden diese nach Erhalt nicht innerhalb einer Umtauschfrist von 14 Tagen an uns zurückgegeben, wird die Ware dem Kunden in Rechnung gestellt.

Verjährung
Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, §§ 445b, 478 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorsieht. Unberührt bleiben Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Ansprüche auf Schadenersatz wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie Ansprüche aus Produkthaftung. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Lagerung fertiger Waren
Der Kunde hat die Ware spätestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung durch uns abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht, so können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet. Mit der Entsorgung verbundene Kosten hat der Kunde zu tragen. Die Aufbewahrung von Unterlagen (z. B. Muster, Dateien, Texte, Vorlagen, Fotos, Arbeitsergebnisse etc.) schulden wir nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Periodische Leistungen
Bei periodisch erfolgenden, regelmäßigen Bestellungen ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über die Konditionen zu schließen. Die Kündigung einer solchen Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats.

Rechte, Freistellung
Alle durch uns erstellten Skizzen, Entwürfe, Korrekturabzüge, Layout-Reinzeichnungen sowie alle für die Digitalisierung bearbeiteten, z. B. vektorisierten Dateien bleiben unser Eigentum, auch über die Abwicklung des jeweiligen Auftrages hinaus. Dies gilt ebenso für unsere Urheberrechte. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Dateien ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Soweit uns der Kunde Vorlagen und Material, wie z. B. Fotos, Texte, Grafiken und Software, zur Nutzung im Rahmen des Vertrages überlässt, insbesondere zur Verwendung bei der Gestaltung von Waren, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen und des Materials in dem im Vertrag vorgesehenen Umfang berechtigt ist und entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte vorhanden sind. Weiter versichert der Kunde, dass er die Zustimmung Dritter, z. B. von auf Fotos abgebildeter Personen, eingeholt hat. Wegen eines Verstoßes des Kunden gegen diese Pflichten stellt er uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese uns gegenüber geltend machen, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung sowie Schadensersatz. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, im Falle unserer Inanspruchnahme unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigen.

Referenzen
Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenzkunden in einem Umfeld, das Bezug zu den vertragsgegenständlichen Leistungen hat, insbesondere auf unserer Webseite, in Social Media Angeboten, auf Messen, in Anzeigen von Fachmagazinen, Presseerklärungen, Vorträgen und Stellenanzeigen, zu nennen, sein Logo sowie seine Marke zu verwenden und in diesem Zusammenhang die vertragsgegenständlichen Leistungen, auch Abbildungen davon, öffentlich zu nennen, sie zu zeigen, wiederzugeben und auf sie hinzuweisen. Die Nennung in einem anderen Umfeld erfolgt nach Absprache. Vorstehendes gilt nicht, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.

Eigentumsvorbehalt
Fertige und gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deren Weiterveräußerung darf ausschließlich im Rahmen der ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsführung erfolgen. Für den Fall einer Weiterveräußerung an Dritte tritt der Kunde bereits jetzt Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung an uns ab. Die Abtretung wird durch uns angenommen. Für den Fall einer Beschlagnahme oder Pfändung der von uns gelieferten Waren sind wir unverzüglich hierüber zu informieren. Hiermit verbundene Kosten trägt der Kunde. Durch uns gelieferte Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle mit dem Vertragsverhältnis im Zusammenhang stehenden Ansprüche ist, falls der Kunde nicht Verbraucher ist, am Sitz unseres Betriebes in Hamburg-Moorburg.
Hierdurch wird nicht unser Recht ausgeschlossen, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
Die vertraglichen Beziehungen beurteilen sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 14.02.2022

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